AGBS

 

1.Allgemeines

 

Geltungsbereich
 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`S) gelten für alle Verträge die zwischen der Firma Die Strawanza und den Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen des Unternehmens abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB`S gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart werden.
 Erstgespräch
 Vor jedem Abschluss eines Vertrages über die Betreuung in Form eines Dogwalking Service eines
 oder mehrerer Hunde findet ein Kennenlernen mit dem Halter dem Hund und der
 Geschäftsinhaberin Eva Maria Arbogast statt. Das Gespräch ist für den Halter kostenlos und dient
 dazu festzustellen ob der Service der Firma die Strawanza für alle Parteien in Frage kommt.
 Vertragsabschluss
 Sind sich alle Parteien über die in Anspruchnahme über den Gassiservice eines oder mehrerer Hunde einig, wird ein Betreuungsvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen.
 Der Hundehalter bestätigt in diesem Vertrag die erwähnten und auch beigefügten Vereinbarungen über die Leistung des Unternehmens die Strawanza, die Pflichten des Hundehalters, die Kenntnisnahme der AGB`S sowie der Datenschutzgrundverordnung.
 2.Vertragsbedingungen
 1. Der Hundehalter / Eigentümer wird unmissverständlich darauf hingewiesen, wenn er sich für
 einen Gruppenwalk entschieden hat, dass sein Hund mit mehreren anderen Hunden zusammen
 geführt wird. Bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden ist es artbedingt möglich, dass
 diese, durch einen Rangordnugskampf Verletzungen davon tragen können. Um diese Risiko zu
 minimieren, garantiert der Hundehalter / Eigentümer hiermit, dass sein(e) zu
 betreuender/betreuenden Hunde absolut sozialverträglich mit Artgenossen und
 weder agressiv noch bissig ist/ sind. Sollte das dennoch der Fall sein ohne das der Hundehalter das Unternehmen die Strawanza über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes informiert hat wird das Tier mit sofortiger Wirkung von der Betreuung ausgeschlossen.
 Gegebenenfalls sind Begleitpapiere( Negativgutachten) sowie Auflagen der Stadt Behörden vorzulegen.
 2. Der/die zu betreuende /betreuenden Hund(e) muss /müssen gemäß den veterinärmedizinisch
 üblichen Standards schutzgeimpft, frei von ansteckenden Krankheiten sowie Ungezieferfrei sein.
 Darüber hinaus muss der Halter das Unternehmen informieren sobald eine Krankheit des Tiers
 vorliegt. Das Unternehmen weißt auch auf eine ausreichende Floh und Zeckenprophylaxe hin.
 Information über gehabte Krankheiten Futtermittelunverträglichkeiten und besonderen
 Verhaltensmerkmalen ist vor Beginn der Betreuung anhand schriftlicher Form einzureichen. Dies erfolgt über einen Vordruck welcher dem Halter bei Anmeldung zum ausfüllen ausgehändigt wird.
 3. Der Hundehalter versichert, dass sein (e)Hund(e) steuerlich angemeldet und gechipt ist /sind.
 Die Steuermarke ist vor Beginn der Betreuung am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen .
 4. Das Unternehmen die Strawanza versichert eine Art- und verhaltensgerechte Betreuung mit
 der versprochenen Auslastung und Beschäftigung der Hunde sowie die Beachtung des
 Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.
 5. Der Hundehalter wird über den Internetauftritt der Firma die Strawanza über das Preis -
 Leistungsangebot und der Unternehmensphilosophie informiert welches aber auch noch mal bei
 dem Erstgespräch in mündlicher Form statt findet.
 6.Ergibt sich während der Betreuung eine notwendige tierärztliche Behandlung, erklärt sich der
 Tierhalter bereits jetzt damit einverstanden, dass zum Wohle seines Tieres die Versorgung von
 einem Tierarzt in unmittelbarer Nähe übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche
 Versorgung statt finden kann. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass alle
 Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt erfolgen sollen. Erfolgt eine
 tierärztliche Behandlung, trägt der Hundehalter /Eigentümer die Behandlungskosten vollumfänglich.
 7. Das Unternehmen verpflichtet sich anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen. Der
 Hundehalter ist verpflichtet Wertsachen, Schmuck persönliche Unterlagen sowie Bargeld
 verschlossen sowie unzugänglich aufzubewahren. Personen die während der Abwesenheit des
 Eigentümers zusätzlich Zugang zu der Wohnung oder Haus haben sind namentlich und schriftlich
 bekannt zu geben.
 8. Abgabe sowie Abholung des zu Betreuenden Hundes
 Erfolgt die Abgabe in der Nördlichen Auffahrtsallee 49, bittet das Unternehmen die Strawanza den Hundehalter nicht vor dem Hauseingang mit den zu betreuenden Hund zu warten um die Ruhe der Nachbarn durch Bellen oder winseln nicht zu stören.   
 Der Hundehalter sowie das Unternehmen die Strawanza sind  pünktlich zu den vereinbarten Zeiten an dem vereinbarten Ort. Ist dies nicht möglich muss der Hundehalter oder das Unternehmen die Strawanza direkt und so früh wie nur möglich darüber informieren. Erfolgt keine Infortmation von Seiten des Hundehalters wird jede angefangene halbe Stunde mit 15,00€
berechnet.
 9.Krankheit Urlaub Ausfall
 Es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift bei Ausfall des zu betreuenden Hundes im Falle von Urlaub, Krankheit, einer Läufigkeit oder sonstigem Einbehalten des Hundes im vereinbarten Betreuungszeitraum. Die vereinbarte Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum für den jeweiligen Monat ist in voller Höhe zu zahlen. Dies wird nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung von Seiten des Unternehmens entkräftet.
10.Kündigung der Betreuung
Entscheidet sich der Hundehalter das Betreuungsangebot des Unternehmens die Strawanza nicht mehr in Anspruch zu nehmen, muss eine schriftliche Kündigung 4 Wochen vor der Beendigung eingereicht werden. Entscheidet sich der Hundehalter für eine Verringerung der Anzahl der zu betreuenden Tage muss dies ebenfalls 4 Wochen vor dem in Kraft tretenden Zeitpunkt dem Unternehmen schriftlich mit geteilt werden.

Das Unternehmen die Strawanza behält sich vor, bei unüberwindbaren Problem in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Hundehalter oder in Zusammenarbeit mit dem zu betreuenden Hund eine fristlose Kündigung auszusprechen. 
 2.2 Vergütung
 Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste
 abgerechnet. Diese findet der Hundehalter immer auf dem aktuellen Stand unter
 www.diestrawanza.de
 Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Betreuung von Seiten des Hundehalters ist dieser
 verpflichtet die vereinbarte Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum in voller Höhe
 zu zahlen. Dies wird nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung von Seiten des
 Unternehmens entkräftet.
 Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse für den jeweiligen Monat zum 1. Des Monats.
 2.3 Haftung
 Der Hundehalter versichert, dass für seine(n) Hund(e) eine Hundehaftpflicht besteht. Während
 des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter / Eigentümer weiterhin als Tierhalter gemäß
 §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) verschuldensunabhängig für Schäden die der Hund oder die

 Hunde an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Hundebetreuung verursacht.
 Der Hundehalter / Eigentümer stellt bereits jetzt die Strawanza von sämtlichen Ansprüchen
 Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei.
 Die Strawanza und deren Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung für Personen, Sach- oder
 Vermögensschäden die durch den jeweilig betreuten Hund verursacht werden.
 Für Schäden die der zu betreuende Hund in der Betreuungszeit erleiden kann ist die Haftung von
 dem Unternehmen die Strawanza auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung
 für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des Hundes ist ausgeschlossen.
 Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während der Betreuung
 gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken.