1.Allgemeines
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`S) gelten für alle Verträge die
zwischen der Firma Die Strawanza und den Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen des Unternehmens abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB`S gelten nur, wenn diese
schriftlich vereinbart werden.
Erstgespräch
Vor jedem Abschluss eines Vertrages über die Betreuung in Form eines Dogwalking Service
eines
oder mehrerer Hunde findet ein Kennenlernen mit dem Halter dem Hund und der
Geschäftsinhaberin Eva Maria Arbogast statt. Das Gespräch ist für den Halter kostenlos und
dient
dazu festzustellen ob der Service der Firma die Strawanza für alle Parteien in Frage
kommt.
Vertragsabschluss
Sind sich alle Parteien über die in Anspruchnahme über den Gassiservice eines oder mehrerer
Hunde einig, wird ein Betreuungsvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen.
Der Hundehalter bestätigt in diesem Vertrag die erwähnten und auch beigefügten Vereinbarungen
über die Leistung des Unternehmens die Strawanza, die Pflichten des Hundehalters, die Kenntnisnahme der AGB`S sowie der
Datenschutzgrundverordnung.
2.Vertragsbedingungen
1. Der Hundehalter / Eigentümer wird unmissverständlich darauf hingewiesen, wenn er sich
für
einen Gruppenwalk entschieden hat, dass sein Hund mit mehreren anderen Hunden
zusammen
geführt wird. Bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden ist es artbedingt möglich,
dass
diese, durch einen Rangordnugskampf Verletzungen davon tragen können. Um diese Risiko
zu
minimieren, garantiert der Hundehalter / Eigentümer hiermit, dass sein(e)
zu
betreuender/betreuenden Hunde absolut sozialverträglich mit Artgenossen und
weder agressiv noch bissig ist/ sind. Sollte das dennoch der Fall sein ohne das der Hundehalter
das Unternehmen die Strawanza über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes informiert hat wird das Tier mit sofortiger Wirkung von der Betreuung ausgeschlossen.
Gegebenenfalls sind Begleitpapiere( Negativgutachten) sowie Auflagen der Stadt Behörden
vorzulegen.
2. Der/die zu betreuende /betreuenden Hund(e) muss /müssen gemäß den
veterinärmedizinisch
üblichen Standards schutzgeimpft, frei von ansteckenden Krankheiten sowie Ungezieferfrei
sein.
Darüber hinaus muss der Halter das Unternehmen informieren sobald eine Krankheit des
Tiers
vorliegt. Das Unternehmen weißt auch auf eine ausreichende Floh und Zeckenprophylaxe
hin.
Information über gehabte Krankheiten Futtermittelunverträglichkeiten und
besonderen
Verhaltensmerkmalen ist vor Beginn der Betreuung anhand schriftlicher Form einzureichen.
Dies erfolgt über einen Vordruck welcher dem Halter bei Anmeldung zum ausfüllen ausgehändigt wird.
3. Der Hundehalter versichert, dass sein (e)Hund(e) steuerlich angemeldet und gechipt ist
/sind.
Die Steuermarke ist vor Beginn der Betreuung am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen
.
4. Das Unternehmen die Strawanza versichert eine Art- und verhaltensgerechte Betreuung
mit
der versprochenen Auslastung und Beschäftigung der Hunde sowie die Beachtung
des
Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.
5. Der Hundehalter wird über den Internetauftritt der Firma die Strawanza über das Preis
-
Leistungsangebot und der Unternehmensphilosophie informiert welches aber auch noch mal
bei
dem Erstgespräch in mündlicher Form statt findet.
6.Ergibt sich während der Betreuung eine notwendige tierärztliche Behandlung, erklärt sich
der
Tierhalter bereits jetzt damit einverstanden, dass zum Wohle seines Tieres die Versorgung
von
einem Tierarzt in unmittelbarer Nähe übernommen wird, damit eine umgehende
tierärztliche
Versorgung statt finden kann. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass
alle
Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt erfolgen sollen. Erfolgt
eine
tierärztliche Behandlung, trägt der Hundehalter /Eigentümer die Behandlungskosten
vollumfänglich.
7. Das Unternehmen verpflichtet sich anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen.
Der
Hundehalter ist verpflichtet Wertsachen, Schmuck persönliche Unterlagen sowie
Bargeld
verschlossen sowie unzugänglich aufzubewahren. Personen die während der Abwesenheit
des
Eigentümers zusätzlich Zugang zu der Wohnung oder Haus haben sind namentlich und
schriftlich
bekannt zu geben.
8. Abgabe sowie Abholung des zu Betreuenden Hundes
Erfolgt die Abgabe in der Nördlichen Auffahrtsallee 49, bittet das Unternehmen die Strawanza
den Hundehalter nicht vor dem Hauseingang mit den zu betreuenden Hund zu warten um die Ruhe der Nachbarn durch Bellen oder winseln nicht zu stören.
Der Hundehalter sowie das Unternehmen die Strawanza sind pünktlich zu den vereinbarten Zeiten an dem vereinbarten Ort. Ist dies nicht möglich muss der Hundehalter oder das Unternehmen die Strawanza direkt und so früh
wie nur möglich darüber informieren. Erfolgt keine Infortmation von Seiten des Hundehalters wird jede angefangene halbe Stunde mit 15,00€
berechnet.
9.Krankheit Urlaub Ausfall
Es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift bei Ausfall des zu betreuenden Hundes im Falle
von Urlaub, Krankheit, einer Läufigkeit oder sonstigem Einbehalten des Hundes im vereinbarten Betreuungszeitraum. Die vereinbarte Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum für den
jeweiligen Monat ist in voller Höhe zu zahlen. Dies wird nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung von Seiten des
Unternehmens entkräftet.
10.Kündigung der Betreuung
Entscheidet sich der Hundehalter das Betreuungsangebot des Unternehmens die Strawanza nicht mehr in Anspruch zu nehmen, muss eine schriftliche
Kündigung 4 Wochen vor der Beendigung eingereicht werden. Entscheidet sich der Hundehalter für eine Verringerung der Anzahl der zu betreuenden Tage muss dies ebenfalls 4 Wochen vor dem in Kraft
tretenden Zeitpunkt dem Unternehmen schriftlich mit geteilt werden.
Das Unternehmen die Strawanza behält sich vor, bei unüberwindbaren Problem in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Hundehalter oder in Zusammenarbeit mit dem zu betreuenden Hund eine fristlose
Kündigung auszusprechen.
2.2 Vergütung
Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen
Preisliste
abgerechnet. Diese findet der Hundehalter immer auf dem aktuellen Stand
unter
www.diestrawanza.de
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Betreuung von Seiten des Hundehalters ist
dieser
verpflichtet die vereinbarte Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum in voller
Höhe
zu zahlen. Dies wird nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung von Seiten
des
Unternehmens entkräftet.
Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse für den jeweiligen Monat zum 1. Des
Monats.
2.3 Haftung
Der Hundehalter versichert, dass für seine(n) Hund(e) eine Hundehaftpflicht besteht.
Während
des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter / Eigentümer weiterhin als Tierhalter
gemäß
§833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
verschuldensunabhängig für Schäden die der Hund oder die
Hunde an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Hundebetreuung
verursacht.
Der Hundehalter / Eigentümer stellt bereits jetzt die Strawanza von sämtlichen
Ansprüchen
Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei.
Die Strawanza und deren Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung für Personen, Sach-
oder
Vermögensschäden die durch den jeweilig betreuten Hund verursacht werden.
Für Schäden die der zu betreuende Hund in der Betreuungszeit erleiden kann ist die Haftung
von
dem Unternehmen die Strawanza auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Haftung
für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des Hundes ist
ausgeschlossen.
Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während der
Betreuung
gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken.
DIE STRAWANZA
Eva Maria Arbogast
Nördl. Auffahrtsallee 49
80638 München
📞 0176-24065587
www.diestrawanza.de
diestrawanza2018@gmail.com